07.09.2009, ein Beitrag von Dr. Christian von Haldenwang, Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE).
Die Europäische Kommission will Entwicklungsgelder für Länder kürzen, die ihren Verpflichtungen guter Regierungsführung in Steuerangelegenheiten nicht nachkommen. Andere Stimmen fordern, die Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit Ländern einzustellen, deren Steuerquote (also der Anteil der Steuern und Abgaben am Bruttoinlandsprodukt) unter einem Schwellenwert von z. B. 20 Prozent liegt. Ist das gerechtfertigt?
Befürworter einer harten Haltung führen vor allem drei Gründe ins Feld:
1. Die Geberländer kompensieren mit ihren Steuergeldern die fehlende Bereitschaft der Eliten in den Entwicklungsländern, zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beizutragen. Das verletzt unser Gerechtigkeitsempfinden.
2. Schwache Steuersysteme sind ein Hinweis auf schlechte Regierungsführung auch in anderen Bereichen. Die EZ leistet dann einen Beitrag dazu, politische Regime mit bad governance zusätzlich zu stabilisieren.
3. EZ stellt in vielen Entwicklungsländern eine Rente dar, die Entwicklung eher behindert als befördert. Regierungen sehen von der mühsamen Mobilisierung interner Ressourcen ab, wenn sie auf externe Mittel zugreifen können.
Aber um welche Länder handelt es sich eigentlich? Würde man die o.e. 20 Prozent des BIP ansetzen, fielen die meisten Partnerländer der deutschen EZ unter diese Grenze. Ein starrer Schwellenwert vernachlässigt, dass die Steuerquote stark mit dem Pro-Kopf-Einkommen eines Landes korreliert: Reiche Länder haben im Schnitt ein höheres Steueraufkommen als arme. Daneben spielen weitere Faktoren eine Rolle, etwa die politische Lage oder die Wirtschaftsstruktur.
In Ländern mit beharrlich niedrigem Aufkommen dürfen Änderungen in der Zusammenarbeit kein Tabu sein. Die Entwicklungspolitik muss hier Mut zur Differenzierung zeigen: Z. B. sollten Staaten, die sich in einer Konflikt- oder Postkonflikt-Situation befinden, nicht von der EZ abgekoppelt, sondern besser gezielt bei der Stärkung ihrer Steuersysteme unterstützt werden. Regierungen sollten darin bestärkt werden, das Steueraufkommen zu steigern, z. B. durch die Koppelung finanzieller Leistungen an Verbesserungen im Steuersystem.
Bei ausbleibenden Erfolgen und offensichtlich fehlendem Willen seitens der Entscheidungsträger in den Partnerländern müssen sich die Geber allerdings die Frage stellen, wie die Zusammenarbeit mit den betreffenden Regierungen entwicklungspolitisch begründet bzw. zu Hause weiter legitimiert werden kann.
Eine ausführlichere Version dieses Beitrags finden Sie hier als „Die aktuelle Kolumne“ vom 07.09.2009.
Dr. Christian von Haldenwang September 7th, 2009 08:30:00
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