Das Transatlantische Freihandelsabkommen – Der Streit um die Streitbeilegung

Das Transatlantische Freihandelsabkommen – Der Streit um die Streitbeilegung

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Berger, Axel
Die aktuelle Kolumne (2014)

Bonn: German Development Institute / Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE) (Die aktuelle Kolumne, 04.03.2014)

Bonn, 04.03.2014. In einer Woche beginnen die Europäische Union (EU) und die USA die vierte Verhandlungsrunde über die Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP), einem Freihandelsabkommen, das ein Drittel des Welthandels umfassen würde. Nach dem euphorischen Start dieses Großprojekts im Juli 2013 haben für die transatlantischen Gipfelstürmer schon längst die Mühen der Ebene begonnen. Die EU und die USA sind mittlerweile in tiefe Grabenkämpfe mit ihrem nationalen Publikum verstrickt. US-Präsident Obama kämpft um die Zustimmung des Kongresses zur Trade Promotion Authority, welche die Ratifikation von Handelsabkommen erleichtern soll. Die Europäische Kommission sieht sich einem wachsenden zivilgesellschaftlichen Widerstand gegenüber. Die Befürchtung ist, dass TTIP zu einer Absenkung von Umwelt- und Verbraucherschutzstandards führen könnte. Angst verbreitet auch die Einbeziehung eines Streitschlichtungsverfahrens, durch das ausländische Investoren ihre Gastländer vor internationalen Tribunalen verklagen könnten. 

Am 21. Januar 2014 hat die EU-Kommission in einer spektakulären Kehrtwende angekündigt, die Verhandlungen über das Investitionskapitel auszusetzen, um die europäische Öffentlichkeit zu konsultieren. Anfang März wird die Kommission ihre Position vorgelegen. Es ist zu erwarten, dass Sie sich für die Einbeziehung von Investitionen in TTIP ausspricht und hofft, dass Reformen am Investor-Staat-Streitschlichtungsverfahren die Kritiker besänftigen werden. 

Warum die Aufregung um ein technisch anmutendes Thema, das lange Zeit nicht im Fokus der öffentlichen Debatte stand, die sich vor allem um Chlorhühnchen und Genmais drehte? Zwischen den Verhandlungsparteien schien Konsens über das Investitionskapitel zu bestehen. Das TTIP-Investitionskapitel war eine der tiefhängenden, leicht zu erntenden Früchte in einer Verhandlungsagenda, die ansonsten voller schwieriger Themen ist.

Die USA und die EU treibt nicht etwa die Angst um, dass ihre Investoren im jeweils anderen Wirtschaftsraum ungerecht behandelt werden könnten. Ausländische Investoren haben nur wenige Zugangsbarrieren in der EU oder den USA zu fürchten. Zudem stehen die europäischen und amerikanischen Rechtssysteme nicht in dem Ruf, ausländische Investoren diskriminierend oder unfair zu behandeln. Es gibt somit kaum eine ökonomische Notwendigkeit, zusätzliche transatlantische Investitionsregeln einzuführen. Dies wird mittlerweile auch von der Bundesregierung eingestanden.

Der eigentliche Grund für die Einbeziehung eines umfassenden Investitionskapitels in TTIP liegt im Fernen Osten. Die USA und die EU verhandeln getrennt voneinander aktuell Investitionsabkommen mit China, die ihren Investoren mehr Rechtssicherheit und Marktzugang ermöglichen sollen. Die Aussicht auf eine vertiefte transatlantische Kooperation erhöht den Druck auf Peking, weitere Liberalisierungen tatsächlich umzusetzen. Würden die EU und die USA kein Investitionskapitel mit einem Streitschlichtungsmechanismus in TTIP aufnehmen – so die Befürchtung – könnte China dies als willkommenes Signal verstehen und sich dem Druck der EU und der USA entziehen.

In den TTIP-Verhandlungen sollten die transatlantischen Partner nicht nur die Interessen ihrer Unternehmen in China im Blick haben. Insbesondere die EU darf nicht außer Acht lassen, dass sie mit der Einbeziehung eines umfassenden Investitionskapitels ausländischen Investoren das Recht einräumt, gegen eine Vielzahl von Politikmaßnahmen vor transnationalen Schiedsgerichten zu klagen. Die Beispiele solcher Schiedsverfahren häufen sich und betreffen auch Umwelt- und Gesundheitspolitiken: so klagt der Energieversorger Vattenfall gegen den deutschen Atomausstieg, der Tabakkonzern Philip Morris gegen die Einführung von Einheitsverpackungen von Zigaretten in Australien und der Pharmagigant Eli Lilly zieht gegen die Entscheidungen kanadischer Gerichte zu Felde, die Herstellung von Generikaprodukten zu erleichtern. 

US-amerikanische Unternehmen gelten dabei als besonders klagefreudig und angesichts der US-Investitionen in der EU in Höhe von 1,3 Billionen € ist mit einer Vielzahl von Klagen zu rechnen. Selbst wenn ein Großteil dieser Klagen nicht erfolgreich wäre, kann der bloße Anstieg von Streitfällen mit Investoren protektionistische Gegenreaktionen der Regierungen provozieren, eine Tendenz die bereits heute schon in vielen Entwicklungsländern zu beobachten ist. Negative Effekte auf die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen wären nicht ausgeschlossen.

Die Verhandlungsparteien müssen sich bewusst sein, dass die Einbeziehung eines Investitionskapitels mit Risiken verbunden ist, die durch Reformen am Streitbeilegungsmechanismus nicht gänzlich ausgeräumt werden können. Die EU und die USA sind gut beraten, grundsätzlich über die Vor- und Nachteile von internationalen Investitionsregeln nachzudenken. Am Ende könnte eine solche ökonomische und politische Kostenabwägung zu dem Ergebnis kommen, besser keinen Streitbeilegungsmechanismus für Investoren in TTIP zu verankern.

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Berger, Axel

Politikwissenschaft

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