Zukunftscharta des BMZ – neue entwicklungspolitische Zielsetzungen

Zukunftscharta des BMZ – neue entwicklungspolitische Zielsetzungen

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Scholz, Imme
Die aktuelle Kolumne (2014)

Bonn: German Development Institute / Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE) (Die aktuelle Kolumne, 24.11.2014)

Bonn, 24.11.2014. Mitte November 2014 hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seine „Zukunftscharta“ veröffentlicht; heute wird sie Bundeskanzlerin Angela Merkel übergeben. Bundesentwicklungsminister Gerd Müller benennt in diesem Dokument politische Prioritäten, für die er sich in den kommenden drei Jahren einsetzen will, in Partnerländern und in Deutschland, am Kabinettstisch in Berlin wie bei der deutschen Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft.

Die acht Handlungsfelder der Zukunftscharta sind:

  1. Ein Leben in Würde weltweit sichern,

  2. Natürliche Lebensgrundlagen bewahren und nachhaltig nutzen,
  3. Wirtschaftswachstum mit Nachhaltigkeit und menschenwürdiger Beschäftigung verbinden,
  4. Menschenrechte und gute Regierungsführung fordern und fördern,
  5. Frieden schaffen, menschliche Sicherheit stärken,
  6. Kulturelle und religiöse Vielfalt respektieren und schützen,
  7. Innovationen, Technologien und Digitalisierung für transformativen Wandel nutzen,
  8. Die neue globale Partnerschaft und Multi-Akteurs-Partnerschaften für die Umsetzung entwickeln.

Die Zukunftscharta wurde zwischen April und Oktober 2014 in einem breiten partizipativen Prozess erarbeitet. Er hat sich vor allem darauf konzentriert, eine gemeinsame Zielperspektive für die notwendigen Veränderungen zu beschreiben. Konkrete Festlegungen dazu, wie und mit wem die deutsche Entwicklungspolitik dazu beitragen will, fehlen in der Charta, sollen aber zu einem späteren Zeitpunkt folgen: Denn ab 2015 will das BMZ jährlich darüber Bericht erstatten, was es zur Umsetzung beigetragen hat und es lädt alle anderen Akteure dazu ein, sich an dieser Bilanzierung ebenfalls zu beteiligen.

Für mich als Themenpatin der ökologischen Dimension der Zukunftscharta und als Mitglied des deutschen Rates für nachhaltige Entwicklung ist dieser Prozess besonders spannend: Er bietet wunderbare Gelegenheiten für die systematische Verknüpfung einer programmatischen Zielformulierung in der Entwicklungspolitik mit der Weiterentwicklung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Umsetzung der entstehenden Post-2015-Agenda in und durch Deutschland.

Die Zukunftscharta beschreibt politische Ziele für veränderndes Handeln nicht nur für die Entwicklungspolitik, sondern auch für andere Politikfelder – dies ist nicht überraschend, denn die ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen für die Überwindung von Armut werden ja nicht maßgeblich von der Entwicklungspolitik gestaltet, sondern eher von der Handels-, Finanz- und Wirtschaftspolitik, der Außenpolitik sowie der Energie- und Klimapolitik.

Die Zukunftscharta setzt darüber hinaus einen starken Akzent auf die ethischen und politischen Verpflichtungen, die sich in einer globalisierten Weltwirtschaft ergeben, in der die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen und ihre Produktions- und Konsummuster weltweit auf vielfältige Weise zusammenhängen. Verpflichtungen für den einzelnen wie für Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft – und zwar im Rahmen lokaler, nationaler und globaler Verantwortungszusammenhänge. Das heißt: Politische und wirtschaftliche Entscheidungen müssen nicht nur innerhalb unseres politischen Gemeinwesens in Deutschland und der EU gerechtfertigt werden, sondern auch mit Blick auf diese globalen Zusammenhänge „in der EINEN WELT“, wie es in der Zukunftscharta ausgedrückt wird. Umgekehrt bedeutet dies, dass auch das Wohlergehen der Menschen in Deutschland und der Europäischen Union nicht nur von Entscheidungsprozessen hierzulande abhängt, sondern auch davon beeinflusst wird, wie schlecht oder gut es den Menschen weltweit geht und inwiefern es gelingt, bei der Lösung globaler Herausforderungen erfolgreich zusammenzuarbeiten.

Zuoberst steht jedoch die ethische Verpflichtung, ein Leben in Würde für alle Menschen zu erreichen. Dies ist das erste Ziel der Zukunftscharta – und es muss sich, so wird später erläutert, an den Menschenrechten und an den ökologischen Grenzen unseres Planeten orientieren. Das bedeutet, dass heutige Entscheidungen nicht nur Verteilungsfragen mit Blick auf die Rechte heutiger Generationen, sondern auch zukünftiger berücksichtigen müssen.

Mit diesem Ansatz verweist die Zukunftscharta darauf, dass außenorientiertes Handeln gerade in Zeiten zunehmender Krisen und gewalttätiger Konflikte nicht vergessen darf, dass eine wirtschaftlich verflochtene Welt internationale Kooperation braucht, die sich der Lösung gemeinsamer Problemlagen verschreibt, die uns alle betreffen. Dazu gehört der Umbau der Energiesysteme, um  gefährlichen Klimawandel zu verhindern, der Aus- und Umbau der sozialen Sicherungssysteme in alternden Gesellschaften genauso wie die Umsetzung der Menschenrechte und die nachhaltige Umgestaltung von Produktions- und Konsummustern.

Über die Autorin

Scholz, Imme

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