Der Post-2015-Prozess und die G7: ihre Rolle und Aufgaben

Der Post-2015-Prozess und die G7: ihre Rolle und Aufgaben

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Berensmann, Kathrin / Silke Weinlich
Analysen und Stellungnahmen 3/2015

Bonn: German Development Institute / Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE)

Engl. Ausg. u.d.T.:
The G-7 and the post-2015 process: role and deliverables
(Briefing Paper 5/2015)

Der G7-Gipfel in Elmau ist für die G7-Mitgliedsstaaten die Gelegenheit, sich für den Erfolg der wichtigsten multilateralen Konferenzen des Jahres 2015 einzusetzen, die sich mit den Themen Entwicklungsfinanzierung (Addis Abeba), Agenda für nachhaltige Entwicklung (New York) und Klimawandel (Paris) befassen. Wir erkennen Handlungsmöglichkeiten auf drei Ebenen:

  • In den eigenen Ländern sollten die Mitglieder der G7 Veränderungen mit globalen Auswirkungen anstoßen: (i) Die Staats- und Regierungschefs der G7 sollten sich verpflichten, nationale und fristgebundene Umsetzungspläne für die Post-2015-Agenda zu erarbeiten, die mit nationalen Prozessen verknüpft sind, zum Beispiel Politiken und Strategien nachhaltiger Entwicklung. Sie sollten (ii) Wegbereiter nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster sein und (iii) konkretisieren, wie sie auf nationaler Ebene zur Begrenzung der Erderwärmung auf 2°C beitragen wollen.

  • In Ländern mit niedrigem (LICs) und mittlerem Einkommen (MICs) sollte die G7 nachhaltige Entwicklung fördern: (i) Sie sollte die öffentlichen Gesundheitssysteme in LICs stärker unterstützen und helfen, einen Gesundheitsnotfallfonds einzurichten. Sie sollte (ii) ihre Zusagen bekräftigen, öffentliche Gelder (einschließlich Klimafinanzierung und öffentliche Entwicklungsleistungen [Official Development Assistance – ODA] für globale Zwecke) bereitzustellen und diese konkretisieren und (iii) die Entwicklung und den Transfer von Technologien in LICs und MICs fördern.
  •  Auf internationaler Ebene sollte die G7 das Prinzip „globale Regeln für globale Gemeinschaftsgüter“ stärken: (i) Die G7 sollte die internationale Finanzarchitektur reformieren. Sie sollte (ii) die Reform des internationalen Steuersystems vorantreiben, indem sie multilaterale Vereinbarungen fördert, die die internationale Zusammenarbeit von Steuerbehörden verbessern. Und sie sollte (iii) ein für Entwicklungsländer förderliches internationales Handelssystem stärken, das eine entwicklungsfreundliche Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und eine Transpazifische Partnerschaft (TPP) umfasst.

Die Post-2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung bekräftigt die universelle Gültigkeit der Menschenrechte und anderer Grundwerte der G7. Der Vorschlag für die Ziele nachhaltiger Entwicklung (SDGs) mag nicht perfekt sein. Aber er könnte Auslöser jenes kollektiven Handelns sein, das zur Erhaltung und Sicherung des Wohlstands und Wohlergehens heutiger und künftiger Generationen innerhalb der Grenzen unseres Planeten so notwendig ist. Zudem ist die Agenda für nachhaltige Entwicklung ein Beispiel dafür, wie sich gemeinsame Probleme lösen lassen: in einer auf Regeln beruhenden Partnerschaft, gestützt auf die Werte Fairness, Gerechtigkeit und gemeinsame, aber differenzierte Verantwortung. Die G7 muss ihren Teil zum Gelingen der Verhandlungen beitragen.

Über die Autor*innen

Berensmann, Kathrin

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Berensmann

Weinlich, Silke

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Weinlich

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