Soziale Unternehmensverantwortung (CSR) und Arbeitnehmerrechte in der VR China

Soziale Unternehmensverantwortung (CSR) und Arbeitnehmerrechte in der VR China

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Chahoud, Tatjana
Analysen und Stellungnahmen 3/2008

Bonn: German Development Institute / Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE)

Im Zuge des rasanten Wirtschaftswachstums der VR China konnte der Lebensstandard der meisten Chinesen verbessert und die Zahl der unter der Armutsgrenze lebenden Chinesen halbiert werden. Dennoch steht die Entwicklung in der VR China vor großen sozialen und ökologischen Herausforderungen, die sich in wachsenden Umweltproblemen und einer Zunahme sozialer Unruhen manifestieren. Dieser Sachverhalt sowie die zunehmenden Anforderungen gegenüber chinesischen Unternehmen im Rahmen globaler Wertschöpfungsketten internationale Standards einhalten zu müssen, haben CSR und die Stärkung der Arbeitnehmerrechte auf die politische Agenda gesetzt. Letztere bilden wichtige Elemente der angestrebten „harmonischen Gesellschaft“. In diesem Rahmen haben die Initiativen für die Einführung des CSC 9000T-Standard in der Textil- und Bekleidungsindustrie sowie die jüngsten Regierungsinstruktionen für die Einführung von CSR in chinesischen Staatsunternehmen maßgebliche Bedeutung. Hinsichtlich der Stärkung der Arbeitnehmerrechte steht das 2008 in Kraft getretene Arbeitsvertragsgesetz (AVG) im Mittelpunkt. Demzufolge müssen Arbeitsverträge grundsätzlich schriftlich fixiert sein, darüber hinaus werden befristete Arbeitsverhältnisse deutlich eingeschränkt. Der reale Beitrag dieser Agenda hängt maßgeblich davon ab, ob bzw. mit welcher Reichweite es der VR China gelingt, die SR-Initiativen umzusetzen, auf die Ebene der Provinzen auszudehnen, die Zahl der involvierten Unternehmen zu steigern und überzeugende Verifizierungsmechanismen zu etablieren. Die Bedeutung des AVG wird maßgeblich davon abhängen, ob die Durchführungsbestimmungen so ausgestaltet werden, dass ein mögliches Unterlaufen (z. B. durch Teilzeitverträge) verhindert wird. Auch muss das chinesische Arbeitsrecht nicht nur die individuellen Arbeitnehmerrechte stärken, sondern entsprechend den Konventionen der International Labour Organization (ILO) Regulierungen für Kollektivstreitigkeiten einführen. Internationale Organisationen, multinationale Unternehmen, einschließlich deutscher Unternehmen sowie auch die deutsche Entwicklungszusammenarbiet (EZ) können mit einzelnen Vorhaben und „good practices“ zur Stärkung der Kapazitäten in der VR China auf diesem Gebiet beitragen.

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