Drei Schritte die Wirksamkeit von Entwicklungszusammenarbeit mit der Agenda 2030 zu verknüpfen

Drei Schritte die Wirksamkeit von Entwicklungszusammenarbeit mit der Agenda 2030 zu verknüpfen

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Holzapfel, Sarah / Alexandra Rudolph
Die aktuelle Kolumne (2017)

Bonn: German Development Institute / Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE) (Die aktuelle Kolumne vom 06.03.2017)

Als gemeinsamer Rahmenvertrag zwischen den Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern bietet die Agenda 2030 mit den Sustainable Development Goals (SDGs) eine Chance, die Wirksamkeitsagenda der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) wiederzubeleben. In Reaktion auf wachsende Kritik an der Effektivität und Nachhaltigkeit der Entwicklungszusammenarbeit haben sich Geber- und Nehmerländer bereits 2005 dazu verpflichtet, die Entwicklungszusammenarbeit zu reformieren. Ziel war es, dass Empfängerländer eine Führungsrolle übernehmen, eigene Strategien entwickeln und ihre Finanzsysteme und öffentlichen Institutionen so stärken, dass diese für die Durchführung von EZ-Projekten genutzt werden können. Geber haben sich dazu verpflichtet, ihre Unterstützung an den Strategien der Partnerländer auszurichten und Überschneidungen zu vermeiden. Auch eine verbesserte Rechenschaftspflicht, größere Transparenz und ein Fokus auf Ergebnisse sollten dazu beitragen, die Wirksamkeit von EZ-Maßnahmen zu erhöhen.

In der Agenda 2030 werden diese Anforderungen erneut betont. Darüber hinaus wird in den SDGs eine Zusammenarbeit zwischen den Ländern, zwischen verschiedenen Politikbereichen (wie Wirtschafts- und Umweltpolitik) und zwischen verschiedenen Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gefordert. Für eine effektive entwicklungspolitische Zusammenarbeit ist wichtig, sie nicht als Druckmittel zur Rücknahme von abgelehnten Asylbewerbern zu nutzen, sondern die Lebensbedingungen in den Partnerländern nachhaltig zu verbessern, um Anreize zu schaffen nicht zu emigrieren.

SDGs als Chance für entwicklungspolitische Wirksamkeit

Die Debatte um die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit hat in den letzten Jahren ein Schattendasein geführt. Gründe dafür sind einerseits die neue Vielseitigkeit in der Geber- und Nehmerlandschaft, die nicht mehr ausschließlich aus Nord-Süd-Zusammenarbeit (Industrie- und Entwicklungsländer) besteht, sondern vermehrt Süd-Süd-Kooperationen (zum Beispiel zwischen China und Afrika) beinhaltet. Diese Vielfältigkeit wird in der für die Wirksamkeit verantwortlichen Globalen Partnerschaft für Effektive Entwicklungszusammenarbeit (GPEDC) nicht genügend abgebildet. Andererseits erfordern knappe Haushaltsmittel Rechenschaft darüber abzulegen, wie EZ-Mittel eingesetzt werden. Mangelndes Vertrauen von Wählern und Parlamenten in die Regierungen der Partnerländer hat beispielsweise zu einem Rückgang der Budgethilfe seit 2008, dem Vorzeigeinstrument der Wirksamkeitsagenda, geführt.

Die SDGs bieten nun die Chance die Wirksamkeitsagenda wiederzubeleben. Entwicklungs-, Schwellen- und Industrieländer arbeiten zurzeit daran, die SDGs in nationale Nachhaltigkeitsstrategien zu übersetzten. Dies bedeutet eine neue Chance gemeinsame Prioritäten zu identifizieren sowie eine neue Arbeitsteilung und gezielte Abstimmung zwischen den Gebern vorzunehmen. Die Verpflichtungen der Entwicklungsländer, Geberanstrengungen zu unterstützen und innovative Ansätze der Zusammenarbeit zu ermöglichen, sind ebenfalls Bestandteil der SDGs. Um diese Chance zu nutzen, müssen allerdings noch weitere Anstrengungen unternommen werden.

Entwicklungszusammenarbeit neu ausrichten und Partnerländer in drei Schritten stärken:

Erstens sollte sich die entwicklungspolitische Zusammenarbeit an den nationalen Entwicklungs- und Nachhaltigkeitsstrategien orientieren und verstärkt Ländersysteme für die Planung und Durchführung nutzen. Alternative Ansätze zur Budgethilfe sind zum Beispiel ergebnisbasierte oder programmbasierte Ansätze. Diese tragen dazu bei, die Ansätze, Prioritäten und Umsetzungskapazitäten des Partners zu stützen. Damit wird die Eigenverantwortung gestärkt und die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit verbessert.

Zweitens sollte in der Planung neuer Programme auf die komparativen Vorteile der Geber geachtet und mit Aktivitäten anderer Akteure wie privater Stiftungen und der Privatwirtschaft koordiniert werden. Die SDGs verlangen einen arbeitsteiligen Ansatz und eine Konzentration auf Ländern, die besonders stark von externer Unterstützung abhängig sind. Zur Koordinierung kann der von Forschungsinstitute, Think Tanks und multilaterale Initiativen berechnete jährliche Investitionsbedarf zur Erreichung der SDGs in unterschiedlichen Bereichen und Ländern, genutzt werden.

Drittens braucht es neben kreativen Ansätzen eine fortwährende Überprüfung und Evaluierung von Strategien und Programmen, um Lernprozesse anzuregen, Fehlern vorzubeugen und Wirksamkeit zu sichern. Die dazu benötigte Datenrevolution steckt aber in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit bisher noch in den Kinderschuhen. Wichtig ist eine Stärkung der statistischen Kapazitäten (bspw. nationale Statistikämter) in Entwicklungsländern, wie sie die Initiative Paris21 aufbaut. Gleichzeitig sollten vorhandene Datensammlungen wie die Demographic and Health Surveys (DHS) und die Living Standards Measurement Study (LSMS) Umfragen der Weltbank verstärkt genutzt werden. Entscheidend ist außerdem mit Hilfe größerer Transparenz umfassende Rechenschaft über alle Ergebnisse der Entwicklungszusammenarbeit abzulegen. Diese kann zum Beispiel durch eine Veröffentlichung aller EZ-Vorhaben auf der Plattform der International Aid Transparency Initiative (IATI) geschehen.

Diese Kolumne ist am 09.03.2017 auch auf der Website der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationene (DGVN) erschienen.

Über die Autor*innen

Holzapfel, Sarah

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Rudolph, Alexandra

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