Marshallplan mit Afrika – Wirksamkeit der Entwicklungspolitik weiterdenken

Marshallplan mit Afrika – Wirksamkeit der Entwicklungspolitik weiterdenken

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Rudolph, Alexandra / Sarah Holzapfel
Die aktuelle Kolumne (2017)

Bonn: German Development Institute / Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE) (Die aktuelle Kolumne vom 02.05.2017)

Bonn, 02.05.2017. Der „Marshallplan mit Afrika“ von Entwicklungsminister Müller beinhaltet Eckpunkte für eine neue deutsche entwicklungspolitische Afrika-Strategie. Die Vorschläge verbinden öffentliche und private Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit afrikanischen Ansätzen, wie zum Beispiel der Agenda 2063 der Afrikanischen Union. Daneben bestehen zwei weitere Schwerpunkte zur Friedensicherung und Governance-Förderung. Ziel ist eine nachhaltige Entwicklung auf dem afrikanischen Kontinent im Sinne der Sustainable Development Goals (SDGs). Damit dieses Ziel erreicht wird, sollte gewährleistet werden, dass entwicklungspolitische Mittel effizient und effektiv im Sinne der Agenda 2030 eingesetzt werden und Privatinvestitionen auf nachhaltige Entwicklung in Afrika ausgerichtet sind.  Daher sollte der Marshallplan klare Wirksamkeitskriterien für staatliche EZ und private Akteure von Anfang an einbinden und somit die Wirksamkeit der EZ weiterdenken.

Wirksamkeit der EZ und der Marshallplan

In den Eckpunkten der Afrika-Strategie werden bereits wichtige Forderungen der entwicklungspolitischen Wirksamkeitsagenda genannt, die in internationalen Verhandlungen in Paris, Accra und Busan verabschiedet wurden. So zum Beispiel Politikkohärenz, eine Ausrichtung der EZ an den Strategien der Partner und Multi-Akteurs-Partnerschaften zwischen zentralen und lokalen Regierungen, Parlamenten, Zivilgesellschaft und dem Privatsektor. Allerdings werden andere ebenso wichtige Prinzipien im Plan, wie die Nutzung nationaler Institutionen für die Planung, Durchführung und Evaluierung von EZ-Vorhaben und eine größere Transparenz und Ergebnisorientierung nicht genug gewürdigt. Um eine wirksame Afrika-Strategie zu gestalten, sollten Akteure wie die Globale Partnerschaft für Effektive Entwicklungszusammenarbeit (GPEDC) und die bei den Vereinten Nationen beheimatete Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung (SDG 17) in die Planung und Umsetzung des Marshallplans eingebunden werden.

Nachhaltige Wirkung von Privatinvestitionen sicherstellen

Auch bei der Förderung von Privatinvestitionen muss sichergestellt sein, dass diese eine nachhaltige Entwicklungswirkung entfalten. Dazu gilt es Investitionen zu mobilisieren und zu fördern, die langfristige, sektorübergreifende und klimafreundliche Ziele haben sowie ein breitenwirksames Potential zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Weiterbildung der Bevölkerung. Eine nachhaltige Entwicklung durch private Investitionen bedarf der Ausdauer und Transparenz über Entscheidungen sowie der systematischen Messung positiver und auch negativer, unbeabsichtigter Wirkungen. Das sollte auch bei Privatwirtschaftsförderung im Rahmen des Compact mit Afrika der G20 beachtet werden.

Kooperationsbeispiele und Erfahrungen bietet die New Alliance for Food and Nutrition Security, die auf die Förderung von privaten Investitionen durch Unterstützung von Reformen mithilfe von EZ-Mitteln ausgerichtet ist. Außerdem kann auf Erfahrungen von Organisationen wie der International Finance Corporation (IFC) der Weltbank zurückgegriffen werden, die private Investitionen für nachhaltige Entwicklung in Entwicklungsländern fördern. Darauf aufbauend sollten Wirksamkeitskriterien für die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor als Anhaltspunkt für sinnvolle Fördermaßnahmen von den Regierungen in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft erstellt und durch die Multi-Akteurs-Plattform GPEDC überprüft und kritisch bewertet werden. Ziel muss es sein, Reformen voranzubringen, die an den Bedürfnissen der Bevölkerung ausgerichtet sind und die zugleich Erwartungssicherheit und Investitionschancen für Unternehmen verbessern.

Wirksame Afrikapolitik

Entscheidend für den Erfolg und die Wirksamkeit einer Afrika-Strategie wird sein, ob das Versprechen, afrikanische Ansätze und Strukturen zu nutzen und zu fördern, eingelöst wird. In der Praxis würde dies bedeuten, dass sich die EZ an den nationalen Nachhaltigkeitsstrategien der afrikanischen Partner ausrichtet und deren Institutionen für die Planung, Durchführung und Ergebnismessung von EZ nutzt, um diese zu stärken.

Es kann nicht das Ziel einer neuen Afrika-Strategie sein, allein reformorientierte Staaten, die Rechtssicherheit und politische Beteiligung unter Beweis stellen, zu fördern. Der Kontinent beheimatet eine relativ große Zahl fragiler und sehr armer afrikanischer Staaten mit schwachen Verwaltungsstrukturen, deren Institutionen kaum Kapazität für EZ-Programme haben. Es bedarf einer Flexibilisierung der Instrumente der Entwicklungspolitik und einer klugen Kombination strategischer Partnerschaften mit „Reformchampions“ mit einer Stabilisierung fragiler Staaten. Kurzfristige Reformen und schnelle wirtschaftliche Gewinne gefährden diese Entwicklung und können zur Ausbreitung von Konflikten beitragen.

Im Rahmen der Agenda 2030 haben sich Geber dazu verpflichtet 15 bis 20 Prozent der öffentlichen EZ-Leistungen an fragile und gering entwickelte Länder zu geben, um diese besonders zu fördern. Die deutsche EZ sollte von diesen Beschlüssen nicht abrücken, sondern öffentliche und private EZ-Ansätze klug kombinieren. Dazu sollte der Marshallplan die Kriterien für effektive Wirksamkeit der EZ direkt benennen und auch für die Förderung von privaten Investitionen verpflichtend machen.

Diese Kolumne ist am 05.05.2017 auch auf der Website der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN) erschienen.

 

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