UN-Konferenz in Marrakesch

Was zum Migrationspakt noch zu sagen wäre

Was zum Migrationspakt noch zu sagen wäre

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Schraven, Benjamin / Eva Dick
Die aktuelle Kolumne (2018)

Bonn: German Development Institute / Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE), (Die aktuelle Kolumne vom 10.12.2018)

Bonn, 10.12.2018. Der UN-Migrationspakt hat in den letzten Wochen für eine sehr heftige politische Auseinandersetzung in Deutschland gesorgt. Gerade der AfD mit ihrer Kampagne „Migrationspakt stoppen“ gelang es, die Diskussion um den Pakt massiv anzuheizen, so dass sich auch in anderen Parteien Kritik an dem Vertragswerk der Vereinten Nationen regte. Nichtsdestotrotz stimmte eine Mehrheit des Bundestages vor gut anderthalb Wochen für den Migrationspakt („Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ - kurz GCM). Dieser wird am 10. und 11. Dezember 2018 auf einem eigens zu diesem Zweck einberufenen UN-Gipfel in Marrakesch verabschiedet. Doch es bleiben noch Fragen offen: Wie konnte sich die Debatte in Deutschland so hochschaukeln? Was sagt uns die Auseinandersetzung um den Pakt über unseren Umgang mit Flucht und Migration? Und vor allem: Was kann der Pakt konkret bewirken?

Lange schien sich in Deutschland und auch dem Rest der Welt niemand so recht für den auf einem UN-Gipfeltreffen in New York 2016 beschlossenen und seit Frühjahr 2017 verhandelten Migrationspakt zu interessieren. Auch wenn die Bundesregierung das Thema sicherlich noch offensiver hätte vertreten können, ist der Vorwurf eines geplanten „Vorbeischmuggelns“ des Paktes an Parlament und Öffentlichkeit so nicht haltbar. Fakt ist vielmehr, dass sich weite Teile der Medien, Politik und Öffentlichkeit einfach nicht darum scherten. Dies änderte sich kurzzeitig einmal, als die Trump-Administration den Austritt der USA aus den Verhandlungen zum GCM im Dezember 2017 verkündete. Diese Entscheidung der US-Regierung, auf die später der Austritt weiterer Länder (zum Beispiel Ungarn, Australien, Israel) folgte, führte jedoch keineswegs zu einer breiten Diskussion in Deutschland. Selbst die AfD hatte zu dieser Zeit – aus ihrer Sicht – das Potential einer Debatte um den Migrationspakt noch nicht erkannt. Dies änderte sich erst im Herbst 2018.

Dass die Diskussion um den GCM dann kurz vor seiner internationalen Verabschiedung so hochkochen konnte, rührt vor allem daher, dass Migration im öffentlichen Diskurs als negativ und mit teils alarmistischen Grundtönen wahrgenommen wird. Eine Unterscheidung zwischen Fluchtmigration, irregulärer Migration und Arbeitsmigration beziehungsweise regulärer Zuwanderung findet kaum statt. Die Vorstellung, bei der (irregulären) Migration aus Afrika in Richtung Europa handele es sich um den Auftakt einer riesigen „Völkerwanderung“, hat sich in weiten Teilen der öffentlichen Auseinandersetzung bereits fest etabliert. Daher ist es wenig verwunderlich, dass die oben bereits erwähnte Kampagne der AfD mit ihren nachweislich falschen Aussagen zu Inhalt und Bedeutung des internationalen Vertragswerks („ein verstecktes Umsiedlungsprogramm für Wirtschafts- und Armutsflüchtlinge“) für so einen Wirbel sorgen konnte. Entgegnungen, dass der Pakt ja rechtlich gar nicht verbindlich sei, prallten an den Kritikern ab.

Der Migrationspakt ist eine Absichtserklärung der internationalen Gemeinschaft, die Situation von Arbeitsmigrantinnen und Migranten weltweit zu verbessern und neue Möglichkeiten der regulären Migration und deren Steuerung zu schaffen. Er ist letztendlich aus der Einsicht heraus entstanden, dass kein Land der Welt Migration alleine regeln kann, sondern dass es hierfür einer guten Zusammenarbeit zwischen Herkunfts-, Transit- und Zuzugsländern der Migrierenden bedarf. Der in nicht wenigen Medien erhobene Vorwurf, dass es ja ziemlich unsinnig sei, sich auf rechtlich nicht bindende Vereinbarungen einzulassen, zeugen von Naivität und Ignoranz gegenüber Prozessen internationaler Politik. Denn Versuche in der Vergangenheit, mit rechtlich verbindlichen Konventionen Verbesserungen herbeizuführen, führten nur dazu, dass die großen Einwanderungsländer nicht mitzogen. So ist die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen bislang von keinem Zielland des Nordens unterzeichnet worden.  

Sobald der Migrationspakt verabschiedet ist, gilt es, an den aufgestellten Regeln weiter zu arbeiten und sie zu etablieren – wenn nicht mit allen, dann doch zumindest mit einer „Koalition der Willigen“ im globalen Norden und Süden. So eröffnet die Auseinandersetzung um die im Pakt formulierten Ziele und Standards auch in Deutschland eine Chance für die Formulierung und Umsetzung konkreter Politiken. Beispiel Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Hierzulande ist reguläre Zuwanderung auch aus Ländern außerhalb Europas sicherlich ein Weg, um Probleme wie Fachkräftemangel oder die vielfältigen Herausforderungen des demographischen Wandels zu bewältigen. Allerdings müssen bei dem Zuschnitt des Gesetzes auch die Interessen und Bedürfnisse der Migrantinnen und Migranten, ihrer Familien sowie ihrer Herkunftsländer berücksichtigt werden, beispielsweise durch bedarfsgerechte Aus- und Weiterbildung, Erleichterung kostengünstiger Rücküberweisungen und Übertragbarkeit von Sozialversicherungsansprüchen. Eine faire Migrationssteuerung dieser Art kann aber nicht nur das enorme Entwicklungspotential von Migration für die Länder des globalen Südens besser entfalten. Es kann auch einen Wettbewerbsvorteil im Ringen um Fach- und Arbeitskräfte für diejenigen Einwanderungsländer bewirken, die die Ziele des GCM konsequent umsetzen. Und darüber müssen wir weiterhin reden.

Über die Autor*innen

Dick, Eva

Soziologin und Raumplanerin

Dick

Schraven, Benjamin

Politikwissenschaftler

Schraven

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