Der Schutz geistiger Eigentumsrechte in der Welthandelsordnung: entwicklungspolitischer Reformbedarf für das TRIPS-Abkommen

Der Schutz geistiger Eigentumsrechte in der Welthandelsordnung: entwicklungspolitischer Reformbedarf für das TRIPS-Abkommen

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Liebig, Klaus
Analysen und Stellungnahmen 1/2001

Bonn: German Development Institute / Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE)

Das Abkommen zum Schutz handelsrelevanter geistiger Eigentumsrechte (Trade Related Intellectual Property Rights – TRIPS) zählt zu den Bereichen der Welthandelsordnung, die zwischen Industrie- und Entwicklungsländern heftig umstritten sind. Während Industrieländer das Abkommen als Durchbruch beim weltweiten Schutz geistigen Eigentums feiern, befürchten Entwicklungsländer eine Verlangsamung ihres technologischen Aufholprozesses durch steigende Preise für wissensintensive Produkte und erschwerten Zugang zu Know-How.Geistige Eigentumsrechte erlauben es dem Erfinder, seine Innovation für eine begrenzte Zeit exklusiv zu vermarkten und stellen damit ein wichtiges Anreizinstrument zur Förderung des technischen Fortschritts dar. Der Nachteil besteht darin, daß sie dadurch die gesellschaftlich ebenfalls erwünschte möglichst schnelle Verbreitung von Wissen behindern.Das TRIPS-Abkommen führt zu einer internationalen Rechtsangleichung im Bereich des geistigen Eigentumsschutzes auf relativ hohem Niveau und zu einer deutlichen Verschärfung des Schutzes in den meisten Entwicklungsländern. Die weniger entwickelten Länder werden Wohlfahrtsverluste erleiden; fortgeschrittenere Entwicklungsländer können von stärkeren Schutzrechten auch profitieren.Weder die historischen Erfahrungen der heutigen Industrieländer noch die theoretische ökonomische Literatur unterstützen alle Elemente des TRIPS-Abkommens. Insbesondere im Patentrecht besteht Raum für entwicklungsfreundliche Reformen. Die im Abkommen enthaltenen Gestaltungsspielräume sollten erhalten bzw. ausgebaut werden. In jedem Fall müssen die Industrieländer davon Abstand nehmen, Entwicklungsländer durch bilateralen Druck zu einem Schutzniveau für geistiges Eigentum zu bewegen, welches noch über die Bestimmungen des TRIPS-Abkommens hinausgeht.Große Probleme wirft das TRIPS-Abkommen in Entwicklungsländern dann auf, wenn die bestehenden Gestaltungsspielräume nicht oder nur schlecht genutzt werden. Viele Entwicklungsländer benötigen Hilfe bei der Umsetzung der Abkommensverpflichtungen in eine nationale Gesetzgebung, die den ökonomischen und gesellschaftlichen Bedürfnissen des jeweiligen Landes entspricht.Industrieländer sollten jenseits der Debatten in der Welthandelsorganisation ihre Bemühungen verstärken, Entwicklungsländern relevantes Wissen und Technologie zur Verfügung zu stellen: Gezielte Anreize können den Technologietransfer in Entwicklungsländer fördern. Die öffentliche Forschung zu entwicklungsländerbezogenen Themen sollte ausgebaut werden. Den öffentlichen Forschungsinstituten sollten Ausnahmegenehmigungen zur Nutzung patentgeschützter Produkte und Prozesse erteilt werden.

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