Internationale Biodiversitätspolitik braucht endlich Führung

Internationale Biodiversitätspolitik braucht endlich Führung

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Richerzhagen, Carmen / Sachin Chaturvedi
Die aktuelle Kolumne (2009)

Bonn: German Development Institute / Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE) (Die aktuelle Kolumne vom 18.05.2009)

Bonn, Neu-Delhi, 18.05.2009. Der 22. Mai, als internationaler Tag der biologischen Vielfalt, sollte uns daran erinnern, dass das kommende Jahr für den Erhalt der biologischen Vielfalt ein besonders wichtiges ist. Genau vor einem Jahr fand, unter dem Vorsitz Deutschlands, die Vertragsstaatenkonferenz der UN-Konvention über die biologische Vielfalt in Bonn statt. Die Konvention über biologische Vielfalt ist das einzige umfassende, internationale Abkommen zum Schutz der Artenvielfalt. Sie hat zum Ziel, biologische Vielfalt zu schützen, nachhaltig zu nutzen und die Gewinne und Vorteile aus der Nutzung gerecht zu teilen. Die Mitgliedsstaaten betonten während der Konferenz erneut, bis 2010 den Verlust der biologischen Vielfalt bremsen und ein internationales Regime für einen gerechten Vorteilsausgleich verabschieden zu wollen.

Das Schutzziel war bereits 2002 auf einer Vertragsstaatenkonferenz verabschiedet, anschließend vom Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg und der Generalversammlung der Vereinten Nationen bekräftigt und schließlich als ein Ziel in die Millenniumsentwicklungsziele der UN aufgenommen worden. An dem internationalen Regime wird bereits seit 2004 gearbeitet. Dessen ungeachtet scheint die Erreichung dieser beiden Ziele immer noch in weiter Ferne zu liegen. Die nationalen Anstrengungen zur Umsetzung von beschlossenen Maßnahmen und die internationalen Verhandlungen um die zukünftigen Schritte sind sehr träge und lassen nur wenige Erfolge bis 2010 erwarten.

Status der biologischen Vielfalt
Obwohl die Konvention über die biologische Vielfalt bereits 1992 verabschiedet wurde, schreitet der irreversible Verlust biologischer Vielfalt in allen Teilen der Erde stetig voran und die Gewinne aus der Nutzung werden kaum gerecht geteilt. Die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen dieser Entwicklungen sind noch nicht ins Bewusstsein der politischen Entscheidungsträger und der Öffentlichkeit gerückt. Motiviert durch die politische Bedeutung des Stern Reports, der die ökonomischen Kosten des Klimawandels abschätzt, beauftragten Bundesumweltminister Sigmar Gabriel und EU-Umweltkommissar Stavros Dimas den indischen Ökonom Pavan Sukhdev mit einer Studie zur Berechnung der Kosten, die durch den Verlust biologischer Vielfalt und ganzer Ökosysteme entstehen. Erste Ergebnisse zeigen, dass die Kosten der jährlichen Verluste der Landökosysteme bei 50 Milliarden Euro liegen. Global werden aber nur zwischen 10 und 13 Milliarden Euro jährlich in deren Schutz investiert.

Neben den wichtigen Ökosystemfunktionen birgt biologische Vielfalt ein großes, kommerziell nutzbares Potential. Durch technischen Fortschritt in der biotechnologischen Industrie werden genetische Ressourcen als Ausgangsstoffe für wirtschaftlich bedeutende Produkte (z. B. Medikamente) genutzt. Da ein Großteil der biologischen Vielfalt in Entwicklungsländern vorkommt, bedeutet der gerechte Vorteilsausgleich, dass die Gewinne aus der Nutzung mit diesen Ländern geteilt werden müssen. Bisher haben sie aber keine oder nur geringe Gewinnanteile erhalten. Viele Entwicklungsländer sind mit der Einrichtung nationaler Institutionen und Regelungen zum Vorteilsausgleich schlichtweg überfordert und nicht in der Lage, mit internationalen Firmen auf Augenhöhe zu verhandeln. Es sind auch Fälle bekannt, in denen unter Missachtung existierender Regelungen, die Länder von einem wirtschaftlichen Gewinn ausgeschlossen wurden. Um solches im Vorfeld zu verhindern, fordern die Entwicklungsländer ein internationales Regime, das die Nutzer stärker in die Verantwortung nimmt.

Globale Verantwortung
Bis heute zählt die Konvention 191 Vertragsparteien. Somit hat fast jedes Land, mit Ausnahme von Andorra, Irak, Somalia und der USA, das Abkommen ratifiziert. Die USA sind als pharmazeutischer Marktführer einer der bedeutendsten kommerziellen Nutzer biologischer Vielfalt. Sie haben sich aber entschlossen, ihre Industrien vor Vorteilsausgleichforderungen zu schützen und ihre eigenen biologischen Ressourcen nicht unter ein internationales Abkommen zu stellen. Die USA sind jedoch bisher immer durch Regierungsdelegationen in den Verhandlungen als Beobachter vertreten.

2010 rückt immer näher und es stellt sich die Frage, wer auf dem Weg bis zur nächsten Vertragsstaatenkonferenz in Nagoya die politische Führungsrolle übernimmt. In den internationalen Klimaverhandlungen nehmen die EU und andere Länder erleichtert zur Kenntnis, dass die USA nach vielen Jahren der Untätigkeit nun unter Barack Obama eine Führungsrolle beanspruchen. Bisher gibt es allerdings keinerlei Anzeichen, dass die USA mit dem gleichen Engagement dem Verlust der biologischen Vielfalt entgegentreten wollen.

Ausblick
Deutschland hat die Präsidentschaft der Konvention über biologische Vielfalt noch bis zur nächsten Vertragsstaatenkonferenz im Herbst 2010 inne und deshalb die Verantwortung, den trägen Verhandlungsprozess zu beleben und die USA einzubinden. Genauso müssen die führenden Schwellenländer innerhalb der Gruppe der biodiversitätsreichen Länder, wie Brasilien, Indien, China und Südafrika, die USA davon überzeugen, die Konvention endlich zu unterzeichnen.

Mit der Wahl von Barack Obama sind hohe Erwartungen an einen deutlichen Politikwechsel der USA verbunden. Es ist an der Zeit, dass die USA sich von ihren nationalen Interessen lösen und auch in der internationalen Biodiversitätspolitik eine verantwortliche Rolle an der Seite Deutschlands und Ländern wie Brasilien, Indien, China und Südafrika übernehmen. Gemeinsam müssen sie nach konstruktiven Lösungen suchen. Ansonsten wird die Biodiversitätskrise nicht zu stoppen sein.

Über die Autorin

Richerzhagen, Carmen

Agrar- und Umweltökonomin

Richerzhagen

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